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Nutzungsbedingungen der Barke

Besonderheiten Barken

Zur Anmeldung ist anteilig in Höhe von 50,- Euro die Aufwandsbeteiligung unmittelbar bei Bestätigung der Anmeldung an den Verfügungsberechtigten zu zahlen. Damit wird die Reservierung verbindlich. Diese wird mit der vollständigen Aufwandsbeteiligung verrechnet. Sie verfällt vollständig, wenn die Fahrt nicht angetreten wird und der Rücktritt von der Reservierung nicht einen Monat vor Antritt der Fahrt beim Betreuer bekannt gegeben wird. Die Verfügungsberechtigten können Unkosten von der Aufwandsbeteiligung bei Rücktritt einbehalten. Leistungen der Betreuer, wie Transporte, Hilfen bei den Wanderfahrten usw. betreffen, sind mit den Betreuern abzustimmen und zu vergüten.
Durch den DRV sind die DRV-Barken einschließlich Hänger mit einer Selbstbeteiligung versichert. Boote und Zubehör sind nur versichert, wenn zu Beginn der Fahrt das Bootsmaterial funktionstüchtig und die Mannschaft voll einsatzfähig ist. Es sind Transporte auf dem Wasser und auf dem Land versichert. In den Versicherungsbedingungen sind Klauseln enthalten, die Versicherungsleistungen ausschließen können. Die vollständigen Versicherungsbedingungen liegen in der Geschäftsstelle des DRV vor. Die Selbstbeteiligungen für die Boote betragen:

  • Boote 130,- €
  • Riemen 80,- € nur bei Transportschäden
  • Anhänger 153,- €.
  • Die Bootsanhänger sind haftpflicht-, kasko- und teilkaskoversichert.
       Der Transport ist nur mit geeigneten Schleppfahrzeugen durchzuführen.
  • Die jeweiligen Aufwandsentschädigungen für die Barken und den Bootsanhänger in Magdeburg können aus der Tabelle abgelesen werden.

    Hier geht es zu der
    Tabelle für die Ausleih-Kosten der Barken.

    Fahrtenleiter mit mehreren Barkenfahrten beim gleichen Ausleihverein in einem Jahr dürfen diese als eine Fahrt mit der gesamten Anzahl an Ausleihtagen günstigeren Aufwandsentschädigungen ausleihen. Sie müssen aber die volle Summe bei der ersten Fahrt entrichten.

    Für die Nutzung der Barken und Trailer wird eine Kaution in Höhe von 450,00 Euro erhoben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe (sauber und ohne Schäden) zurückerstattet wird. Schäden müssen bei Übernahme des Bootes benannt sein. Alle nicht benannten Schäden an Barke, Trailer und Zubehör gehen zu Lasten des Nutzers und werden mit der Kaution verrechnet, Ausnahmen bilden Verschleißschäden. Reparaturen, die vom Betreuer auszuführen sind und ungenügende Reinigung werden mit der Kaution verrechnet.

    Auftretende Schäden sind dem Betreuer zu melden um Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Sofortige Schadensmeldungen helfen dem Verursacher eigene Kosten zu sparen. Die Schadensanzeigen sind unmittelbar nach Schadeneintritt bzw. am Fahrtende zu erstellen. Schäden, die nicht von der Versicherung beglichen werden, sind durch die Benutzer bzw. Entleiher zu tragen

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