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Fahrtenleiter mit mehreren Barkenfahrten beim gleichen Ausleihverein in einem Jahr dürfen diese als eine Fahrt mit der gesamten Anzahl an Ausleihtagen günstigeren Aufwandsentschädigungen ausleihen. Sie müssen aber die volle Summe bei der ersten Fahrt entrichten.
Für die Nutzung der Barken und Trailer wird eine Kaution in Höhe von 450,00 Euro erhoben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe (sauber und ohne Schäden) zurückerstattet wird. Schäden müssen bei Übernahme des Bootes benannt sein. Alle nicht benannten Schäden an Barke, Trailer und Zubehör gehen zu Lasten des Nutzers und werden mit der Kaution verrechnet, Ausnahmen bilden Verschleißschäden. Reparaturen, die vom Betreuer auszuführen sind und ungenügende Reinigung werden mit der Kaution verrechnet.
Auftretende Schäden sind dem Betreuer zu melden um Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Sofortige Schadensmeldungen helfen dem Verursacher eigene Kosten zu sparen. Die Schadensanzeigen sind unmittelbar nach Schadeneintritt bzw. am Fahrtende zu erstellen. Schäden, die nicht von der Versicherung beglichen werden, sind durch die Benutzer bzw. Entleiher zu tragen
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